Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer. Recht haben. Recht bekommen.
Als Geschäftsführer trägst du zwei Risiken gleichzeitig: das deines Unternehmens und dein ganz persönliches. Ein Kündigungsschutzprozess, ein Bußgeld vom Finanzamt, ein Vertragsstreit mit dem größten Kunden oder ein Unfall mit dem Firmenwagen: überall drohen Anwalts- und Prozesskosten, die schnell einen fünf- bis sechsstelligen Betrag erreichen. Hier findest du alle 8 Rechtsschutz-Bausteine für Geschäftsführer und Unternehmen auf einen Blick.
Oder direkt unverbindlich prüfen lassenAls Geschäftsführer oder Unternehmen bist du in aller Regel bereits versichert: gegen Vermögensschäden über die D&O, gegen Betriebsrisiken über die Betriebshaftpflicht. Keine der beiden Policen zahlt jedoch die Kosten deiner eigenen Verteidigung oder eines Rechtsstreits, solange kein Schaden feststeht. Genau diese Lücke schließt Rechtsschutz: aufgeteilt auf 8 Bausteine, von der persönlichen Ermittlung bis zum Vertragsstreit im Unternehmen.
Jan prüft Geschäftsführer-Verträge und Rechtsschutz-Policen seit Jahren nach demselben Muster: erst die Lücke, dann die Lösung. Dieser Rechtsschutz-Überblick ist sein Standard für jeden GmbH-Geschäftsführer: alle relevanten Bausteine, eine klare Einschätzung, deine Entscheidung.
Firmenrechtsschutz in 3 Minuten
Bevor es in die neun Bausteine im Detail geht: ein kurzer Überblick, warum Unternehmen und ihre Geschäftsführer überhaupt eigenen Rechtsschutz brauchen.
Manager-Rechtsschutz
Deine D&O zahlt im Zweifel den Schaden. Aber wer zahlt deine Verteidigung, bevor überhaupt feststeht, ob du schuldig bist? Genau diese Lücke schließt der Manager-Rechtsschutz, aufgeteilt auf drei Bausteine.
D&O-Versicherung
Zahlt den Schaden, wenn ein Anspruch gegen dich persönlich berechtigt ist. Greift nicht für die Kosten deiner eigenen Verteidigung.
Manager-Rechtsschutz
Zahlt deine Verteidigungskosten ab dem ersten Verdacht, unabhängig vom Ausgang. Gute Tarife bevorschussen auch bei Vorsatzvorwurf, Rückforderung erst bei rechtskräftiger Vorsatz-Verurteilung.
Anstellungsvertrag-Rechtsschutz
Kündigungsschutzverfahren, Durchsetzung von Abfindungsansprüchen, Streit um Bonus oder variable Vergütung und Aktienoptionen.
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Deckungsstreit mit dem eigenen D&O-Versicherer sowie Abwehr von Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Fehlberatung oder Pflichtverletzung.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ermittlungsverfahren wegen Untreue (§266 StGB), Steuerhinterziehung (§370 AO), vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge (§266a StGB) oder Insolvenzverschleppung (§15a InsO). Mit 24-Stunden-Hotline bei akutem Ermittlungsdruck. Bei einigen Tarifen kann zusätzlich ein zinsloses Darlehen zur Kautionsstellung enthalten sein, falls eine Untersuchungshaft nur gegen Kaution abgewendet werden kann, etwa nach einem Vorfall im In- oder Ausland (Beispiel: eine Kaution von 50.000 € wird als Darlehen vorgestreckt). Ob und in welcher Höhe das im gewählten Tarif enthalten ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wann der Anstellungsvertrag zum Streitfall wird
Dein Anstellungsvertrag als Geschäftsführer ist Verhandlungssache, deine rechtliche Position sollte es nicht sein. Vier typische Auslöser aus der Praxis:
Kündigung nach Gesellschafterstreit
Der Streit unter Gesellschaftern eskaliert, deine Abberufung als Geschäftsführer steht im Raum oder ist bereits erfolgt. Jetzt zählt jeder Tag: Fristen für Kündigungsschutzklage und Anfechtung laufen parallel.
Abfindung in der Trennungsverhandlung
Eine Trennung steht bevor, die Abfindungshöhe wird verhandelt. Ohne eigene rechtliche Vertretung verhandelst du gegen die Anwälte der Gesellschaft, meist mit dem schlechteren Informationsstand.
Bonus oder Tantieme wird verweigert
Die variable Vergütung wird gekürzt oder ganz gestrichen, oft mit Verweis auf angeblich verfehlte Ziele. Ob das rechtlich haltbar ist, hängt von der genauen Formulierung im Anstellungsvertrag ab.
Unfaire Klausel bei der Vertragsprüfung entdeckt
Vor Unterschrift eines neuen oder verlängerten Anstellungsvertrags fällt eine einseitige Wettbewerbsklausel, ein zu weit gefasster Widerrufsvorbehalt oder eine unklare Change-of-Control-Regelung auf.
Vertragsrechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz
Zwei Bausteine, die selten im Fokus stehen, bis der Streitwert sechsstellig wird oder der Prüfer vor der Tür steht.
Vertragsrechtsschutz
Ein IT-Dienstleister liefert nicht wie zugesagt, ein Kunde zahlt trotz erbrachter Leistung nicht, ein Lieferant liefert mangelhaft: B2B-Streitigkeiten sind selten Kleinkram. Ohne Rechtsschutz trägt das Unternehmen das komplette Kostenrisiko allein, unabhängig vom Ausgang.
Steuer- und Sozialversicherungsrechtsschutz
Kleinbetriebe werden laut BMF-Statistik mit rund 2,7 Prozent Wahrscheinlichkeit pro Jahr geprüft, Mittelbetriebe mit 18,5 Prozent. Das durchschnittliche Mehrergebnis liegt je nach Größenklasse zwischen rund 22.000 und 35.000 Euro.
Forderungsmanagement: Wenn Kunden nicht zahlen
Unbezahlte Rechnungen sind kein Randproblem, sondern ein Liquiditätsrisiko: Wer als Geschäftsführer im Münsterland auf offene Forderungen wartet, zahlt trotzdem seine eigenen Rechnungen pünktlich. Ein Rechtsschutz mit eingebautem Inkasso-Baustein übernimmt das Mahnwesen, bevor daraus ein Rechtsstreit wird.
Forderungsmanagement & Inkasso
Der Kunde zahlt trotz erbrachter Leistung nicht, die erste Mahnung verhallt, die zweite auch. Als Geschäftsführer bindet das eigene Zeit, die eigentlich ins Geschäft gehört, und die Liquidität leidet, während die eigenen Verbindlichkeiten unverändert weiterlaufen.
Wenn Mitarbeiter, Fuhrpark oder Gewerbeimmobilie ins Spiel kommen
Drei Bausteine, die situativ greifen, aber real Geld kosten, sobald sie gebraucht werden.
Arbeitgeberrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Immobilien-Rechtsschutz
WebAktiv: Online-Reputationsschutz
Eine falsche Bewertung steht öffentlich, bis jemand dagegen vorgeht. Das bist normalerweise du, auf eigene Kosten und ohne Anwalt.
Ein Baukasten, viele Bausteine: dein Firmenrechtsschutz im Überblick
Ob ARAG oder ROLAND: Firmenrechtsschutz ist bei den meisten Anbietern kein einziges Produkt, sondern ein Baukasten aus Grund-, Ergänzungs- und Zielgruppen-Bausteinen, den wir für dich zusammenstellen.
So sieht ein Zielgruppen-Baustein in der Praxis aus
ROLAND, einer der Anbieter, die wir für dich vergleichen, hat für einige Berufsgruppen eigene, benannte Zielgruppen-Bausteine im Programm. Zwei Beispiele aus der Praxis, kurz erklärt von ROLAND selbst:
Vom Gesetzestext bis zum Gerichtssaal
Zwei Bilder für das, was im Hintergrund steht, wenn dein Rechtsschutz greift.
Der Gesetzestext
Jeder der 9 Bausteine basiert auf klar geregelten Ansprüchen im Gesetz, keine Graubereiche, keine Kulanz-Frage.
Der Gerichtssaal
Kommt es doch so weit, übernimmt dein Rechtsschutz die Kosten deiner Verteidigung, unabhängig vom Ausgang.
So funktioniert dein Rechtsschutz im Ernstfall
Drei Mechaniken, die in jedem Tarif eine Rolle spielen, und die du kennen solltest, bevor du unterschreibst.
Der Selbstbehalt
Pro Schadenfall zahlst du üblicherweise einen vereinbarten Eigenanteil selbst, den Rest übernimmt die Versicherung. Bei den meisten Tarifen gibt es dafür drei Varianten:
- Fest vereinbarter Betrag
- Variabel und reduziert bei Nutzung eines Partneranwalts
- Fallend: sinkt mit jedem schadenfreien Jahr
Die Wartezeit
Zwischen Vertragsbeginn und dem ersten versicherten Schadenfall liegt bei den meisten Tarifen eine Wartezeit von mehreren Monaten. Wie lange genau, hängt vom Rechtsgebiet ab, bei Straf- und Steuerrecht ist sie in der Regel länger als bei anderen Bausteinen.
- Allgemeine Rechtsgebiete: eher kürzere Wartezeit
- Straf- und Steuerrecht: meist längere Wartezeit
Was nicht versichert ist – und was automatisch mitläuft
Rechtsschutz deckt nicht jedes Rechtsgebiet ab, und er ersetzt nicht jede andere Versicherung:
- Familien-, Erb- und Baurecht meist nicht enthalten
- Geldstrafen und Bußgelder selbst sind grundsätzlich nie versicherbar
- Vorsätzliche Handlungen nur über den Spezial-Straf-Baustein, mit Rückforderung bei rechtskräftiger Vorsatz-Verurteilung
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter ist Sache der Haftpflicht- bzw. D&O-Versicherung, nicht des Rechtsschutzes
Kein Tarif von der Stange: die Ausschreibung
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